Elektronisches Rezept 

Digitalisierung in der Medizin: Aktuelle Herausforderungen beim eRezept (März 2024)

Digitalisierung in der Medizin: Aktuelle Herausforderungen beim eRezept (März 2024) Stand: 16. März 2024

Seit dem Beginn des Jahres 2024 ist das elektronische Rezept (eRezept) in Deutschland für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend. Doch auch im März 2024 sind die Beteiligten nach wie vor mit erheblichen Problemen konfrontiert, die die Einführung dieses neuen Systems begleiten.

Technische Störungen und Ausfälle

Eine Vielzahl von Leserberichten und Hinweisen aus der Ärzteschaft deutet auf massive Probleme mit der Telematikinfrastruktur (TI) der gematik hin. Die Ausfälle betreffen sowohl die Ausstellung von eRezepten in den Arztpraxen als auch deren Einlösung in den Apotheken. Insbesondere in den frühen Morgenstunden zwischen 8 und 9 Uhr kam es wiederholt zu Beeinträchtigungen, die den reibungslosen Ablauf der medizinischen Versorgung erheblich beeinträchtigten.

Ursachen der Störungen

Die Ursachen für die Störungen sind vielfältig und reichen von technischen Problemen bei den Trust Service Providern bis hin zu überlasteten Systemen bei der gematik. Insbesondere der Anbieter Medisign, der elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxis- sowie Institutionsausweise (SMC-B) bereitstellt, stand im Fokus der Kritik.

Auswirkungen auf Ärzte, Apotheker und Patienten

Die anhaltenden Probleme mit dem eRezept führen zu erheblichem Unmut bei Ärzten, Apothekern und Patienten. Die fehlerhafte Funktion des Systems führt zu Verzögerungen bei der Verschreibung und Einlösung von Medikamenten, was die medizinische Versorgung beeinträchtigt und für alle Beteiligten mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.

Weitere Entwicklungen und Risiken

Die Einführung von CardLink, einer Anwendung zur Handhabung von eRezepten, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet, da Sicherheitsrisiken befürchtet werden. Darüber hinaus gibt es Berichte über Fehlverordnungen und unklare Verordnungen, die die Sicherheit und Effizienz des Systems weiter in Frage stellen.

Ausblick

Die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit dem eRezept verdeutlichen die Herausforderungen, denen das Gesundheitswesen im Zuge der Digitalisierung gegenübersteht. Es bedarf dringender Maßnahmen, um die Funktionalität und Sicherheit des Systems zu verbessern und die Akzeptanz bei Ärzten, Apothekern und Patienten zu stärken.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK, App oder mit dem Papierausdruck. Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag. Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.

Die E-Rezept-App der gematik

Rezepte elektronisch empfangen und einlösen: Dafür benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik. Diese können Sie in den gängigen App Stores (App Store, Google Play, AppGallery) sowie auf der gematik-Webseite herunterladen. Auf der gematik-Webseite erhalten Sie außerdem Informationen, wie Sie das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen können.

Mehr erfahren

Sämtliche Nutzungsschritte des E-Rezepts – von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, die Einlösung in der Apotheke sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse – wurden intensiv getestet und für die bundesweite Nutzung vorbereitet. Die Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Die verpflichtende Nutzung gilt seit dem 1. Januar 2024.

Vertragsärztinnen und -ärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept (Muster 16-Formular „rosa Zettel“) zurückgreifen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist in jedem Fall sichergestellt.

Verwendung des E-Rezepts

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.

Fragen und Antworten zum E-Rezept

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Alles Wichtige erfahren Sie in unseren FAQ zum E-Rezept.

Das E-Rezept kann mehr

Das E-Rezept ermöglicht weitere, neue oder verbesserte digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung, über den Medikationsplan bis zum Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Versicherte haben zum Beispiel ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit, Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen. Für Heilmittel wird dies ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.

Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Damit diese Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das am 23. Mai 2020 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen. Ab dem 1. Januar 2025 werden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen miteinander, sodass die an der Versorgung Beteiligten sicher und schnell miteinander kommunizieren können.


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept